Unterrichtstarife

Das Berechnungsmodel bezieht sich auf eine Einzellektion pro Woche, die regelmässig stattfindet. Die Lektion entspricht einer Präsenzzeit von 60 Minuten (Unterrichtszeit: 50 Min. und Übergangszeit: 10 Min.)
Der unverbindliche Honoraransatz des SMPV Nordwestschweiz beträgt Fr. 115.- für eine Lektion im oben angegebenen Rahmen.

Hinweis: Jede Lehrperson hat ihren eigenen Tarif. Alle Angaben an dieser Stelle dienen zur allgemeinen unverbindlichen Orientierung und sollen sowohl unterrichtenden Personen als auch Unterricht beanspruchenden Personen helfen, einen Einblick in die Zusammensetzung eines Honoraransatzes zu gewinnen.

Berechnungsgrundlage

A: Nettoeinkommen der Lehrperson

Es entspricht etwa demjenigen einer angestellten Musikschul-Lehrperson

B: Zeit- und Arbeitsaufwand

1. In direktem Zusammenhang zur Unterrichtslektion

50 Minuten Unterricht, 10 Min. Übergang (Schülerwechsel, Kurznotizen etc) und 30 Min. Vor-/ Nachbereitung. Das ergibt ein Total von 90 Minuten oder 1.5 Stunden.
Ein Wochenpensum von 27 Lektionen entspricht einer 40.5-Stunden-Woche (27 x 1.5 Std. = 40.5 Std.).
2. Tätigkeiten, welche alle Unterrichtslektionen betreffen
Musiknoten aussuchen, Begleitungen üben, Elternkontakt;
Organisieren von Schülerkonzerten
Weiterbildung, Supervision, Konzertbesuche, Berufskontakte, etc
Büroarbeit, Instrumentenpflege, Lesen von Fachliteratur
Für diese Tätigkeiten werden 7 unterrichtsfreie Arbeitswochen angerechnet.
(12 Wo. Ferien der SchülerInnen minus 5 Wo. Ferienanspruch der Lehrperson)

Wie wird das Honorar einer Musik-Lehrperson berechnet?

Das Honorar bildet das Bruttoeinkommen. Es setzt sich aus 2 Elementen zusammen:

1. Nettoeinkommen

Das Nettoeinkommen ist der Lohn für die geleistete Arbeit: unterrichten, vor- und nachbereiten, Schülerkonzerte organisieren, Elternkontakt, Musiknoten aussuchen, Weiterbildung und Supervision, Konzertbesuche und Berufskontakte, Büroarbeit, Instrumentenpflege, etc.
Die Höhe des Nettolohns ist auf dem freien Arbeitsmarkt sehr verschieden. Empfohlen wird ein Vergleich mit einer Mittelschul-Lehrperson (gleiches Ausbildungsniveau).

2. Die jährlich anfallenden Kosten

Versicherungen (Es sind die tatsächlichen Beträge einzusetzen):
Richtlinien:
1.Säule: AHV, IV, EO 9,7% plus Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (max. 5%)
2. Säule (Pensionskasse): ca. 13%
Taggeld (ab 8.Tag): ca. 4%
Total: ca. 31% des Netto-Jahreseinkommens
Berufsspezifische Posten:
– Raummiete
– Mobiliar- und Haftpflichtversicherungen (ohne Instrumentenversicherung)
– Administration, Werbung, Bürogeräte etc.
– Tonträger, Musikgeräte, Noten, Fachliteratur
– Fort- und Weiterbildung, Supervision

Das Honorar wird folgendermassen berechnet:

1. Addieren Sie jährliches Nettoeinkommen und Kosten.
2. Dividieren Sie die Summe durch 40 (Anzahl Unterrichtswochen pro Jahr, abzüglich der Feiertage) und durch 27 (Anzahl Lektionen, welche Sie wöchentlich erteilen).
3. Die Zahl ergibt Ihr Honorar.

Arbeiten Sie nicht 100%, ändert sich die Berechung dementsprechend: Beim Nettoeinkommen, den anfallenden Kosten und der Anzahl Lektionen setzten Sie die entsprechend reduzierte Zahl ein.

Wünschen Sie eine individuelle Berechnung für Ihren Honoraransatz und sind Sie SMPV-Mitglied, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.

Wie erkläre ich`s meinen SchülerInnen?

Möchten Sie Ihren Schülerinnen und Schülern etwas in die Hand geben, das über den Honoraransatz Aufschluss gibt? Die beiden untenstehenden Downloads sind für Erwachsene bzw. die Eltern eines Kindes, das Musikunterricht nimmt, gedacht.Die Dokumente sind auch bei der Geschäftsstelle erhältlich.

Informationsblatt für erwachsene Schüler (pdf)

Informationsblatt für Eltern (pdf)