April 2021 – Infoletter 3

Liebe Mitglieder
Liebe Kolleginnen und Kollegen

der Bundesrat hat weitere Lockerungen beschlossen, die ab dem 19. April 2021 in Kraft treten.
Neu dürfen Erwachsenenchöre und -gesangsensembles wieder proben. Allerdings wurde die maximale Anzahl Teilnehmender auf 15 Personen beschränkt.
Auch alle andern Erwachsenenensembles, wo bis anhin eine maximale Teilnehmendenzahl von 5 Personen galt, dürfen neu mit bis zu 15 Personen gleichzeitig proben.
Es müssen aber die allgemeinen Hygiene- und Distanzregeln eingehalten werden:

  • das Tragen einer Hygienemaske
  • 1.5. m Abstand zwischen den Personen
  • gute Raumdurchlüftung

Ist das Spielen des Instrumentes (Blasinstrumente) oder singen mit Maske nicht möglich, vergrössert sich der Raumbedarf pro Person auf 25 m2, was einer Distanz von 5 m zwischen den Personen entspricht, oder es müssen wirksame Trennwände wie Plexiglasscheiben angebracht werden.
Hier finden Sie das aktuelle Schutzkonzept.
Diese Lockerung kommt eher einer Verschärfung gleich. Denn viele Ensembles, die bis anhin zu fünft geprobt haben, können in ihrem jetzigen Proberaum unter diesen Vorgaben auch zu fünft nicht mehr proben. Wir empfehlen, vorderhand Plexiglasscheiben aufzustellen, um weiterhin proben zu können, werden uns aber dafür einsetzen, dass diese riesige Raumgrösse nochmals überdacht wird.

Wir wünschen Ihnen trotz der neuen Herausforderung ein gutes Gelingen Ihres Musikunterrichts und bleiben Sie weiterhin gesund!

Beste Grüsse

Annette Dannecker und Paola De Luca
Copräsidentinnen SMPV